Feuerbestattung
Die Feuerbestattung zählt schon seit einigen Jahren zu den bevorzugten Bestattungsformen. Nach der Einäscherung in einem Krematorium wird die Urne dem Bestatter für die Beisetzung übergeben.
In Trier können Sie für eine Urnenbeisetzung zwischen folgenden Grabarten wählen:
Bei einem Reihengrab wird die Grabstelle für nur eine Urne der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, wobei das Grab nicht nacherworben, also verlängert, werden kann.
Hier kann man die Grabstelle selbst wählen. Im Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werde. Gekauft wird das Grab für 25 Jahre und ein Nacherwerb ist möglich.
Die Beisetzung erfolgt in einer besonderen Grabanlage und ist auf mehreren Friedhöfen der Stadt Trier möglich. Die Stellen innerhalb der Anlage werden der Reihe nach vergeben. Die Namen der Verstorbenen werden auf einer Stehle angebracht. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und das Grab kann nicht nacherworben werden.
Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof St. Matthias:
Auf dem Friedhof St. Matthias stehen als Besonderheit Gemeinschaftsgräber für Urnen- und Erdbestattungen zur Verfügung. Die Namen der Verstorbenen werden auf einer Stehle angebracht. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und die Gräber können nicht nacherworben werden.
Auf dem Friedhof St. Paulin gibt es die Möglichkeit ein Urnenrasengrab auszuwählen. Dort kann eine kleine Namensplatte auf dem Grab angebracht werden, die Pflege übernimmt auch hier die Friedhofsverwaltung. Die Ruhefrist beträgt auch hier 20 Jahre und das Grab kann nicht nacherworben werden.
Eine besondere Art der Grabgestaltung bietet der „Memoriam-Garten“. Dieser ist wie ein idyllischer Garten angelegt und wird saisonal bepflanzt. Der Garten ist in drei verschiedene Bereiche mit den harmonisch abgestimmten Themenfeldern „Duft, Klang und Farbe“ aufgeteilt, deren Mittelpunkt ein kleiner Platz bildet.
Urnengruft der Kirche St. Michael (Trier-Mariahof):
Die Urne wird in der Gruft der Pfarrkirche St. Michael beigesetzt. Für bis zu drei Urnen kann eine eigene Familiengrabstätte erworben werden. Falls dies nicht erwünscht ist, wird die Urne in einer Gemeinschaftskammer zur Ruhe gelegt. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, wobei ein Nacherwerb nur bei einer Familiengrabstätte möglich ist.
In Trier wird die Urne in aller Stille ohne Angehörige und Geistlichen auf dem Hauptfriedhof in einem anonymen Urnenfeld beigesetzt. Anonyme Urnenbeisetzungen werden auch in Dachsenhausen bei Koblenz angeboten. Auch in Hermeskeil ist dies möglich, die Angehörigen können hier bei Beisetzung anwesend sein.
Bestattungen Lieser
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