Verstreuung im eigenen Garten

Die Verstreuung der Asche kann auf einem Grundstück außerhalb des Friedhofs erfolgen, solange Sie selbst der Eigentümer des Grundstücks sind oder der jeweilige Eigentümer seine schriftliche Einwilligung dazu gibt. Zu den Grundstücken zählen zum Beispiel der eigene Garten, ein Feld oder ein Wald.

Erlaubt ist ausschließlich die Verstreuung der Asche. Die Beisetzung einer Urne auf privaten Grundstücken ist nicht gestattet.

Der Wunsch für die Verstreuung auf dem eigenen Grundstück muss bereits zu Lebzeiten schriftlich in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt werden.

Folgendes Dokument ist erforderlich:

Download hier: Totenfürsorgeverfügung 

Bestattungen Lieser
Paulinstraße 122-124
54292 Trier

Tel.: +49 (0) 651 14 11 09
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