Flussbestattung
Die Asche wird von einem Schiff in einer wasserlöslichen Urne in Mosel, Saar, Rhein und Lahn (im Gebiet von Rheinland-Pfalz) abgelassen. Die „Beisetzung“ der Flussurne darf nur von einem Bestatter durchgeführt werden. Eine private Beisetzung im Fluss ist nicht erlaubt. Auf dem Schiff kann natürlich eine individuelle Trauerfeier stattfinden.
An Bord eines zugelassenen Schiffs wie z.B. dem traditionsreichen ehemaligen Postschiff Telegraaf IV von der Anlegestelle in Riol aus bietet sich ein würdevoller Rahmen für diese Form des Abschieds.
Besonders für Flussbeisetzungen in der Mosel bei Trier bieten sich die allseits bekannten Fahrgastschiffe Undine und Undine II an, auf dem die letzte Reise von der Anlegestelle am Zurlaubener Ufer aus angetreten werden kann.
Der Wunsch für die Flussbestattung muss bereits zu Lebzeiten schriftlich in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt werden.
Folgendes Dokument ist erforderlich:
Download hier: Totenfürsorgeverfügung
An Bord der Undine / Undine II:
Anlegestelle in Trier, Zurlaubener Ufer
An Bord der Telegraaf IV:
Anlegestelle in Riol
Bestattungen Lieser
Paulinstraße 122-124
54292 Trier
Tel.: +49 (0) 651 14 11 09
Fax: +49 (0) 651 2 49 76
E-Mail: bestattungen@lieser.de
