Flussbestattung

Die Asche wird von einem Schiff in einer wasserlöslichen Urne in Mosel, Saar, Rhein und Lahn (im Gebiet von Rheinland-Pfalz) abgelassen. Die „Beisetzung“ der Flussurne darf nur von einem Bestatter durchgeführt werden. Eine private Beisetzung im Fluss ist nicht erlaubt. Auf dem Schiff kann natürlich eine individuelle Trauerfeier stattfinden.

An Bord eines zugelassenen Schiffs wie z.B. dem traditionsreichen ehemaligen Postschiff Telegraaf IV bietet sich ein würdevoller Rahmen für diese Form des Abschieds.

Der Wunsch für die Flussbestattung muss bereits zu Lebzeiten schriftlich in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt werden.

Folgendes Dokument ist erforderlich:

Download hier: Totenfürsorgeverfügung 

Bestattungen Lieser
Paulinstraße 122-124
54292 Trier

Tel.: +49 (0) 651 14 11 09
Fax: +49 (0) 651 2 49 76
E-Mail: bestattungen@lieser.de

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