Neue Bestattungsformen

Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz!

Durch die Änderungen im Gesetz ergeben sich neue Beisetzungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Personen gilt, die zu Lebzeiten ihren Willen schriftlich bekundet haben und deren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz ist.

Folgende neuen Bestattungsformen sind möglich:

  • Verstreuung der Asche auf einem privaten Grundstück
    Die Verstreuung der Asche kann auf einem Grundstück außerhalb des Friedhofs erfolgen, solange Sie selbst der Eigentümer des Grundstücks sind oder der jeweilige Eigentümer seine schriftliche Einwilligung dazu gibt. Zu den Grundstücken zählen zum Beispiel der eigene Garten, ein Feld oder ein Wald.
  • Flussbestattung
    Die Asche wird von einem Schiff in einer wasserlöslichen Urne in Mosel, Saar, Rhein und Lahn (im Gebiet von Rheinland-Pfalz) abgelassen. Die „Beisetzung“ der Flussurne darf nur von einem Bestatter durchgeführt werden. Auf dem Schiff kann natürlich eine individuelle Trauerfeier stattfinden.
  • Urne zu Hause aufbewahren
    Die Urne mit der Asche darf zur Aufbewahrung an Sie ausgehändigt werden. So können Sie ihre lieben Angehörigen bei sich zu Hause behalten. Einziger Vorbehalt: Beachten Sie bitte, dass die Urne eines Verstorbenen nicht „vererbt“ werden kann. Also wird die Asche doch irgendwann ihren Weg zu einer Grabstätte oder Streuwiese finden. So kann etwa verfügt werden, dass die Asche später auf einem privaten Grundstück verstreut werden soll – vielleicht zusammen mit Ihrer eigenen Asche?
  • Teilung der Asche
    Die Asche darf zur Aufbewahrung in einer Urne oder für Erinnerungsstücke (z.B. Diamanten) geteilt werden. Nur ein Bestatter hat das Recht, diese Teilung durchzuführen. Verbleibt nach der Teilung ein Rest der Asche, so muss diese auf einem privatem Grundstück verstreut oder auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Für alle neuen Bestattungsformen gilt:

Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihre Bestattungswünsche bereits zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Nur mit einer sogenannten „Totenfürsorgeverfügung“ sind die „neuen“ Bestattungsformen möglich.
In dieser Verfügung wird eine Person genannt, die für Umsetzung ihres Wunsches verantwortlich ist.

Gerne können Sie das Formular selbst ausfüllen – im Rahmen Ihrer individuellen Bestattungsvorsorge hilft Ihnen unser Team natürlich gerne weiter. Selbstverständlich können wir Ihre Vollmacht bei uns verwahren.

Folgendes Dokument ist erforderlich:

Download hier: Totenfürsorgeverfügung 

Bestattungen Lieser
Paulinstraße 122-124
54292 Trier

Tel.: +49 (0) 651 14 11 09
Fax: +49 (0) 651 2 49 76
E-Mail: bestattungen@lieser.de

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