Urne Zuhause

Durch das neue Bestattungsgesetz kann nun endlich die Urne mit nach Hause genommen werden. Ab jetzt ist es möglich, dass ein lieber verstorbener Mensch Zuhause in der vertrauten Umgebung bleiben darf. Es ist schön, dass dadurch im eigenen Heim ein Ort der persönlichen Erinnerung entstehen kann.

Wichtig: Der Wunsch für die Aufbewahrung der Urne Zuhause muss bereits zu Lebzeiten schriftlich in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt werden.

Folgendes Dokument ist erforderlich:

Download hier: Totenfürsorgeverfügung 

Bestattungen Lieser
Paulinstraße 122-124
54292 Trier

Tel.: +49 (0) 651 14 11 09
Fax: +49 (0) 651 2 49 76
E-Mail: bestattungen@lieser.de

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