
Urne Zuhause
Durch das neue Bestattungsgesetz kann nun endlich die Urne mit nach Hause genommen werden. Ab jetzt ist es möglich, dass ein lieber verstorbener Mensch Zuhause in der vertrauten Umgebung bleiben darf. Es ist schön, dass dadurch im eigenen Heim ein Ort der persönlichen Erinnerung entstehen kann.
Wichtig: Der Wunsch für die Aufbewahrung der Urne Zuhause muss bereits zu Lebzeiten schriftlich in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt werden.
Folgendes Dokument ist erforderlich:
Download hier: Totenfürsorgeverfügung

Bestattungen Lieser
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54292 Trier
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